Teilgebiete des Arbeitsrechts,

 

in denen

 

Rechtsanwalt Klaus Nicolai

 

tätig wird und auf

langjährige Erfahrungen zurückgreifen kann:

 

 

individuelles Arbeitsrecht

 

  •  Abschluss / Änderung des Arbeits- und Berufsbildungsvertrages
  •  Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsbildungsvertrages  einschließlich Kündigungsschutz
  •  Betriebliche Altersversorgung
  •  Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere Schwangere, Mütter, Schwerbehinderte, Jugendliche
  • Arbeitsförderung und Sozialversicherungsrecht

 

kollektives Arbeitsrecht

 

  • Tarifvertragsrecht
  • Personalvertretungsrecht / Betriebsverfassungsrecht
  • Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht

Telefon: +49 3981 204204 Telefax: +49 3981 445323